Fahrendenplatz, Friedrich Miescher-Strasse, Basel

Projektierung und Ausführung 2017-2019

Bauherrschaft: Immobilien Basel-Stadt

 

Ausgangslage und übergeordnete Zielsetzungen

In seinem Richtplan verpflichtet sich der Kanton Basel-Stadt, aktiv auf die Einrichtung eines 2‘000 m² grossen und zehn Stellplätze bietenden Standplatzes für Fahrende hinzuwirken. Darin heisst es als Planungs-anweisung:

Die planenden Instanzen des Kantons Basel-Stadt wirken darauf hin, - dass auf dem Kantonsgebiet ein planungsrechtlich gesicherter, hinreichend ausgestatteter und das ganze Jahr zugänglicher Standplatz für Fahrende (2'000 m2 = 10 Stellplätze) eingerichtet werden kann (der Kanton stellt dabei die Infrastruktur zur Verfügung, die Aufwendungen für den Betrieb tragen die Fahrenden) […]

 

Im Mai 2016 beschloss der Regierungsrat, auf dem Areal Friedrich Miescher-Strasse einen Fahrendenplatz mit dualer Nutzung einzurichten: Durchgangsplatz in der Sommersaison, Standplatz in der Wintersaison.

 

Übergeordnete Zielsetzungen:

- Basel-Stadt bietet den Fahrenden einen akzeptablen, ordentlichen und hygienischen Lebensraum mit angemessener Infrastruktur;

- Bereitstellung eines 2‘000 m2 grossen und zehn Stellplätze bietenden Standplatzes für Fahrende;

- Sicherung von Werterhalt und Betriebstauglichkeit über 30 Jahre;

- Wirtschaftlichkeit von Investition, Betrieb und Unterhalt;

- Einhaltung Raumprogramm und Kosten;

- Zeitnahe Realisierung des Fahrendenplatzes;

- Nachhaltigkeit bezüglich Materialien und Konstruktionen (Möglichkeit eines Rück- und Wiederaufbaus der Anlage in 10 bis 20 Jahren an anderer Stelle soll nochmals geprüft werden).

 

Projekt- und Massnahmenbeschrieb

Durchgangsplätze für Fahrende sollten zwingend über sanitäre Einrichtungen verfügen. In anderen Kantonen hat sich die Installation eines Infrastrukturgebäudes bestens bewährt. Diese verfügen in der Regel über ein bis zwei Duschen, zwei geschlechtergetrennte WC, einen Frischwas serbrunnen und über ein Prepaid-Kartensystem. Zur baulichen Umsetzung des Fahrendenplatzes am geplanten Standort bedarf es zudem folgender Baumassnahmen (vgl. Kap. 5.1):

- Diverse Rückbauten (Gartenhaus inkl. Aussenanlage, Weidezaun etc.)

- Umplatzierung Gründeponie der UPK

- Partielle Altlastensanierung des Baugrunds

- Ausreichende Bodenbefestigung und eine Zufahrt

- Einfriedigung und Sichtschutz

- Erschliessung mit Elektrizität und Frischwasser

- Grundstückentwässerung

 

Das Raumprogramm des 2‘000 m² grossen und nachweislich zehn Stellplätze bietenden Fahrendenplatzes beinhaltet zudem notwendige Verkehrsflächen zum Rangieren der Zugfahrzeuge und der Wohnwagen, sowie ein Infrastrukturgebäude mit:

- 1 WC Herren (mit Urinoir)

- 1 WC Damen (mit Wickeltisch)

- 1 Dusche (Anschluss für IV-WC vorgesehen)

- 1 Sep. Raum mit zentraler Abwasser-Entleerungsstelle (Fäkalientanks)

- 1 Materialraum mit Schreibtisch (Administration/Platzwart)

- Überdachte Aufenthalts- resp. Wartebereiche sowie entsprechende Vordächer

 

Die vorgesehenen Konstruktionen und Materialien des Infrastrukturgebäudes sollen auf hohe Beanspruchung ausgelegt und sollen verhältnismässig in Unterhalt und Wartung sein. Der Standard lehnt sich an die öffentlichen WC-Anlagen des Kantons Basel-Stadt.


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